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Ärger und Konflikte vermeiden – Nerven, Stress und Geld sparen. Als Ihr Dienstleister bieten wir Ihnen qualitativ hochwertige juristische Leistung - und zwar bevor wir uns im Gerichtsaal sehen. Wir setzen Ihre berechtigten Interessen durch und suchen eine wirtschaftlich vernünftige Lösung. Mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Privatpersonen beraten und vertreten wir bei allen rechtlichen Fragen. Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir sind an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht
Seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Wir gestalten Ihre Arbeitsverträge, prüfen die Rechtmäßigkeit von arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie z.B. Abmahnungen, Kündigungen, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch im Kollektivarbeitsrecht/Mitbestimmungsrecht.
Architekten, Ingenieure, Unternehmen aus der Bauwirtschaft und Bauherren suchen seit ca. 30 Jahren, bisher in ca. 3000 Einzelfällen, unsere Expertise in allen Fragen des Baurechts. Die Gestaltung von Verträgen, die baubegleitende Beratung, sowie die Vertretung im Streitfall gehören ebenso zu unseren Kernaufgaben wie das Forderungsmanagement. Langjährige Geschäftsbeziehungen werden selbstverständlich sensibel und rücksichtsvoll von uns bewertet. Unser Know-how für die technischen Zusammenhänge, Kenntnisse des Bau-Rechnungswesens, der Kalkulation sowie der einschlägigen DIN-Normen sind unser „Handwerk“ und ein Vorteil für unsere Mandanten. Als starker Vertreter Ihrer Interessen stehen wir im Streitfall schützend an Ihrer Seite Ihre berechtigten Interessen durchsetzen und dabei eine für Sie wirtschaftlich vernünftige Lösung zu finden, steht bei uns im Fokus.
Problem:
ca. 85% aller Bauvorhabenabnahmen weisen Ausführungs- oder Planungs-Mängel auf - Tendenz steigend! (lt. DEKRA Studie 2010)
∅ 10.300 € Aufwand für Mängelbeseitigung pro Bauvorhaben (lt. DEKRA Studie 2010)
∅ 31.000 € Mängelfolgekosten (Rechtsanwälte, Gericht, Gutachten, …, jahrelange Prozesse) (lt. DEKRA Studie 2010)
Folge:
Finanzielle, ungeplante Folgekosten bringen die Finanzierung in Gefahr. Es droht Verlust.
Lösung:
Vorsorgliche juristische Baubegleitung vor Vertragsabschluss durch Vertragsprüfung, Prüfung der Bauleistungsbeschreibung, des Zahlungsplans, Prüfung etwaiger Mehrforderungen/ Nachforderungen des Unternehmers. Nur geringe Kosten im Vergleich zu auftretenden Streitigkeiten und deren Folgekosten bzw. Prozesskosten bei gerichtlicher Auseinandersetzung.
Bauen ist teuer genug, die Finanzierung oft knapp. Zusätzlich ungeplante Mehrkosten führen schnell zum Verlust. Darum sollte sich jeder Bauherr vor Vertragsabschluss vor finanziellen Folgeschäden durch Beratung schützen. Juristen erkennen sofort die für Laien versteckten Risiken.
Z. B. welche Gewährleistungen sind präzise eingeschlossen?
Welche Selbstverständlichkeiten sind in der Baubeschreibung ausgeklammert?
Was ist wirklich im Preis enthalten?
Fragen, die besonders beim Streitfall vorher geklärt sein müssen.
Die Kanzlei Werner Rechtsanwälte, Spenge, bietet hier eine umfassende Dienstleistung, damit Sie nicht später allein im Regen stehen. Wir sorgen für Sie baubegleitend für ein „Bauen ohne Sorgen“ mit Schutz vor finanziellen Spätfolgen. Auf Wunsch begleiten wir Mandanten auch bei schwierigen Verhandlungen, nehmen die Emotion aus Streitgesprächen und führen die Verhandlung in Ihrem Namen für Ihr Recht für Sie durch.
Die Rechts-Experten der Kanzlei Werner Rechtsanwälte vereinbaren mit Ihnen eine jeweils für den Fall faire Abrechnungsart. Abgesehen von der ersparten emotionalen Aufregung ist dieser finanzielle Aufwand günstig im Vergleich zu den möglichen Folgekosten. Abgesehen auch davon, dass Bauprozesse nicht selten mehrere Jahre dauern.
Berater produzieren Nutzen und helfen Kosten sparen.
Problem:
∅ 85% aller Bauabnahmen weisen Ausführungs-Mängel auf. Tendenz steigend.
∅ 10.300 € Aufwand für Mängelbeseitigung pro Bauvorhaben
∅ 31.000 € Mängelfolgekosten (Rechtsanwälte, Gericht, Gutachten, innerbetrieblicher Zeitaufwand, jahrelange Prozesse)
Folge:
Finanzielle, ungeplante Folgekosten gefährden den notwendigen Gewinn der Leistung oder sind oft existenzgefährdend.
Lösung:
Vorsorgliche juristische Begleitung vor Vertragsabschluss durch Überprüfung der Verträge, der Planung und Ausschreibung etc. sowie bei Zusatzaufträgen, Nachträgen. Nur geringe Kosten im Vergleich zu auftretenden Mängeln und deren Folgekosten im Streitfall.
Im Zusammenwirken in einem Netzwerk liefern wir unseren gewerblichen Mandanten Entscheidungsgrundlagen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Wir bewahren Sie vor Fußangeln in Verträgen, die für Nichtjuristen oft undurchschaubare Klauseln enthalten, deren Unverständnis sich aber im Nachhinein schnell existenzbedrohend auswirken kann. Ihre gute Leistung soll auch gut bezahlt werden. Wir ermöglichen Ihnen Auftragsabwicklungen ohne Nebenwirkungen zum Schutz Ihrer Leistung.
Nutzen Sie unsere Dienstleistung vor Vertragsunterzeichnung und schließen Sie finanzielle Risiken von vorn hinein aus.
Der finanzielle Aufwand ist gering im Vergleich zu nachfolgenden, kostspieligen Langzeit-Auseinandersetzungen.
Berater produzieren Nutzen und helfen Kosten sparen.
Wir prüfen für Sie die Fragen des gesetzlichen und testamentarischen Erbrechts, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. In der heutigen Zeit sind die familiären Strukturen z.B. durch Scheidung, neue Heirat oder eheliche und nichteheliche Kinder oft komplex. Wir prüfen Ihre persönliche Situation ausführlich. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Erbschaft überhaupt annehmen oder besser ausschlagen sollen, können Sie sich bei uns umfassend beraten lassen. Des Weiteren machen wir für Sie Pflichtteilsansprüche geltend und beraten und vertreten Sie bei der Ermittlung von Nachlassgegenständen. Bei der Gestaltung eines eigenen Testaments oder z.B. einer Patientenverfügung, berät Sie gern unser Notar.
Eine Trennung bringt neben der enormen emotionalen Belastung eine Fülle von Fragen mit sich, die wir beantworten können. Wir beraten und vertreten Sie vertrauensvoll und kompetent in allen Fragen des Familienrechts, von der Berechnung des Unterhalts, Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Zugewinnausgleichs bis zur Scheidung. Der im Scheidungsfalle wichtige Bereich der Vermögensauseinandersetzung gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben. Zu unseren Kernkompetenzen zählen darüber hinaus die Beratung zu Eheverträgen und Verträgen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, die auch noch nach der Eheschließung bzw. Verpartnerung möglich sind. Hierbei liegt unser Augenmerk auch auf einer für die Beteiligten steuerlich optimalen Lösung.
Das Handelsrecht ist - allgemein gesprochen - das Recht der Kaufleute. Zwischen solchen gelten teilweise andere „Spielregeln“ als zwischen Privatpersonen. Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen und Problemen, die bei der Führung Ihres Gewerbebetriebs auftreten (können). Hierzu gehört auch die Gestaltung rechtssicherer Verträge einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, um Konflikte möglichst von vornherein zu vermeiden. Sie finden bei uns kompetente Ansprechpartner in allen Fragen, die die Gesellschafter– und/oder die Geschäftsführungsebene betreffen. Von der Unternehmens- bzw. Existenzgründung, dem Unternehmenskauf und -verkauf bis zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Eine enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuerberatern ist für uns dabei selbstverständlich.
Häufig ist „Ärger“ im Mietverhältnis auch eine emotionale Belastung für den Betroffenen, da man gleichsam tagtäglich mit dem Problem konfrontiert wird. Mängel werden gerügt, Nebenkostenabrechnungen sind streitig oder eine Partei möchte die Auflösung des Mietverhältnisses erreichen. Bei derartigen Schwierigkeiten, sei es als Vermieter oder Mieter, stehen wir Ihnen beratend oder auch als Vertreter im Prozess zur Seite. Nichts anderes gilt für Wohnungseigentümer. Als solcher steht man immer wieder vor der Herausforderung, die eigenen Interessen im Rahmen der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen oder die von einer Verwaltung vorgenommenen Maßnahmen im Blick zu behalten. Wir unterstützen Sie dabei.
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Wenden Sie sich an uns! Wir haben das nötige Know how, um mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Dafür ist es allerdings hilfreich, wenn Sie frühzeitig – bereits im Ermittlungsverfahren – unseren Rat einholen. Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ trifft kaum besser auf jemanden zu, als auf den Beschuldigten oder Angeklagten im Ermittlungs- oder Strafverfahren - jedenfalls so lange, bis Sie sich ausführlich mit Ihrem Anwalt beraten und gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickelt haben. Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens, auch des Steuerstrafverfahrens, und stehen Ihnen von Beginn des Ermittlungsverfahrens an zur Seite.
Wer ist nicht aus beruflichen wie auch privaten Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen? Wer ein Fahrverbot oder auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis „verbüßt“ hat, kennt die negativen Folgen, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Wir sind darauf spezialisiert, Fahrverbote oder aber die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern bzw. auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Verkehrsunfälle, ob nun selbst- oder fremdverursacht, können zu einer nicht unerheblichen (finanziellen) Belastung werden. Seit vielen Jahren bearbeiten wir die Unfallsachen unserer Mandanten prompt und zügig. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren, um Schaden und Aufwand für Sie möglichst gering zu halten. Eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung hilft Ihnen, die negativen Auswirkungen eines Unfalls zu begrenzen. Zu unseren besonderen Kompetenzen zählt auch die Beratung in schweren Unfallsachen mit Personenschäden, in denen eine Fülle von Ansprüchen und komplizierte Rechtsfragen im Raum stehen..
Versicherungen sollen Sicherheit bieten, das heißt ein bestimmtes Risiko abdecken und dem Versicherungsnehmer im Schadenfall Ausgleich gewähren. Oftmals entziehen sich Versicherungen jedoch ihrer Pflicht und berufen sich auf ein für den Betroffenen undurchdringliches Dickicht von Vorschriften und Versicherungsbedingungen. Wir vertreten und beraten Sie insbesondere in Fragen des Deckungsschutzes, beispielsweise im Zusammenhang mit Transportversicherungen, Verkehrshaftungsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Gebäudeversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen, die Sie als Verbraucher oder Unternehmer geschlossen haben oder erst noch schließen möchten. Im nationalen und internationalen Warenverkehr hat es sich bewährt, mit dem inländischen/ausländischen Partner rechtssichere Rahmenverträge mit angemessener Risikoverteilung, einer zweckmäßigen Rechtswahl sowie einer für Sie günstigen Gerichtsstandswahl zu vereinbaren. In jedem Fall ist es unabdingbar, Forderungen, gerade im internationalen Geschäft, abzusichern. Wir beraten und vertreten Sie bei diesen Problemstellungen.
Viele unserer Mandanten möchten vor allem eins: Umfassende Regelungen für die Zeit nach ihrem Ableben. Um ungewollte Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, ist es ratsam, schon zeitlebens eindeutige Regelungen in einem Testament zu treffen. Unser Notar berät Sie ausführlich darüber, welche Lösung für Sie persönlich empfehlenswert und rechtlich umsetzbar ist.
Nicht nur für den Todesfall empfiehlt es sich, vorzusorgen. Auch der mögliche Eintritt einer schweren Krankheit, mit vorübergehender oder dauerhaft Bewusstlosigkeit oder fehlender Orientierungsmöglichkeit, sollte berücksichtigt werden. Insbesondere sollte eine Person des eigenen Vertrauens rechtlich in der Lage sein, nicht nur medizinische, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb, ihren Willen schriftlich festzuhalten.
Der Notar hilft Ihnen bei der Gestaltung der so genannten Patientenverfügung einschließlich Vorsorgevollmachten, um Ihnen und Ihrer Vertrauensperson die größtmögliche Rechtssicherheit zu geben.
Vorsorge für Unternehmer:
Gerade auch für Unternehmer ist es wichtig, rechtzeitig und umfassend Vorsorge zu treffen. Dies gilt nicht nur für die Verteilung des privaten Vermögens, sondern auch für die Regelung der Handlungsfähigkeit einer Gesellschaft bzw. Unternehmensnachfolge für den Todesfall oder die dauernde oder vorübergehende Geschäftsunfähigkeit.
Der Notar berät Sie gern in allen Fragen des Erbrechts und des in vielen Fällen damit eng verknüpften Gesellschaftsrechts. Durch die enge Kooperation mit Steuerberatern finden wir für Sie auch wirtschaftlich die beste Lösung. Vor allem möchten wir Unternehmer für folgende, oft vernachlässigte Themen sensibilisieren: Benötige ich einen Ehevertrag bzw. passt der vorhandene Ehevertrag (noch) zum Gesellschaftsvertrag? Habe ich ein Testament? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Passt es zum Gesellschaftsvertrag? Gibt es Regelungen für den Fall, dass der (alleinige) Gesellschafter seine Funktion für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft (z.B. durch Krankheit) wegen Geschäftsunfähigkeit nicht mehr ausüben kann? Schenken: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können für die Erben erhebliche Steuereinsparungen bedeuten.
Der Notar berät Sie insbesondere, welche Vermögenswert Sie sinnvollerweise zu Lebzeiten verschenken können, um die bestehenden Freibetragsgrenzen optimal nutzen können.
Der Kauf einer Immobilie ist eine, insbesondere finanziell, weitreichende Entscheidung. Nach deutschem Recht müssen Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden, um wirksam zustande zu kommen. Unser Notar berät Sie bei der konkreten Ausgestaltung des Vertrags.
Auch der Verkauf einer Immobilie will gut vorbereitet sein. Zuvor nicht beachtete „Stolpersteine“ können sich z.B. aus im Grundbuch eingetragen „Altrechten“, wie z.B. noch eingetragenen Wohnungsrechten zwischenzeitlich verstorbener Personen, Grundschulden, Wegerechten o.ä. ergeben. Der Notar kann hierzu bereits im Vorfeld abklären, ob ggfs. „böse Überraschungen“, die einen Verkauf verzögern könnten, lauern.
Die Übertragung (Schenkung) einer Immobilie zu Lebzeiten an z.B. die Kinder ist eine weitreichende Entscheidung. Unser Notar Christian Becker berät Sie hierbei gerne und zeigt Ihnen hierzu auch die Vor -und ggfs. bestehenden Nachteile auf. Neben den sozial- und schenkungsrechtlichen Aspekten im Falle einer späteren Verarmung des Abgebers/Schenkers wird Ihnen unsere Notar auch die notariellen Ausgestaltungsmöglichkeiten (vorbehaltene Rechte wie Wohnung- oder Nießbrauchsrecht; Rückübertragungsansprüche etc.) ausführlich darstellen.
Sie möchten Ihre Ideen verwirklichen und ein eigenes Unternehmen gründen? Für den Start in die Selbstständigkeit ist eine Beratung über die zweckmäßige Unternehmensform unerlässlich. Um die mit der Existenzgründung verbundenen rechtlichen Risiken überschaubar zu halten, lassen Sie sich bei uns beraten. Wir unterstützen Sie in der Umsetzung. Oder aber Sie möchten Ihr bestehendes Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, verkaufen oder umwandeln, z.B. durch Anteilsübertragung? Sprechen Sie unseren Notar bzw. unsere Mitarbeiter/innen an!
Die Gebühren des Notars sind gesetzlich geregelt, d.h. alle Notare rechnen auf der gleichen Grundlage ab. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns an!
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerrit Werner ist der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Werner Rechtsanwälte. Er studierte in Göttingen. Nach dem ersten Staatsexamen folgte das Referendariat mit Stationen in Hannover, Göttingen, Hildesheim und Einbeck und das zweite Staatsexamen. Im Jahr 1976 hat Herr Rechtsanwalt Gerrit Werner die Kanzlei in Spenge gegründet. 1985 wurde Herr Rechtsanwalt Gerrit Werner zum Notar bestellt. Als Gesellschafter schied Herr Rechtsanwalt Gerrit Werner im Januar 2021 aus. Die Kanzlei wird seitdem unter dem Kanzleinamen des Gründers, Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D Gerrit Werner, von Rechtsanwalt Thomas Hemminghaus und Rechtsanwalt und Notar Christian Becker fortgeführt. Er steht der Kanzlei und den Mandanten aber nach wie vor beratend zur Verfügung.
Herr Rechtsanwalt Hemminghaus ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er absolvierte sein Studium an der Universität Bielefeld und der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster. Seine Tätigkeit in der Kanzlei Werner-Rechtsanwälte nahm er am 15.01.1991 auf. Ab Mai 1992 übernahm er die Leitung des Büros in Melle-Bruchmühlen. Seit dem Jahre 2001 ist es Rechtsanwalt Hemminghaus durch den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gestattet, den Titel "Fachanwalt für Strafrecht", seit 2004 den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und seit 2011 den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Ferner ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht und der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
Zusammen mit Rechtsanwalt und Notar Christian Becker führt er seit 2021 die Kanzlei fort.
Herr Rechtsanwalt Becker ist verheiratet und hat einen Sohn. Herr Rechtsanwalt Becker studierte von 1999 bis 2004 an der Universität Bielefeld. Nach erfolgreichem Bestehen des ersten Staatsexamens schloss sich daran sein Referendariat beim Landgericht Bielefeld an. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt tätig. Nach beruflichen Stationen als Rechtsanwalt in Löhne und Bad Oeynhausen ist er seit März 2017 Mitglied in unserem Anwaltsteam. Seit dem Jahre 2009 ist es Rechtsanwalt Becker durch den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gestattet, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Rechtsanwalt Becker ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht.
Ferner hat Rechtsanwalt Becker auch den theoretischen Teil der Prüfung für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie den theoretischen Teil für den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich bestanden. Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 2019. Zusammen mit Rechtsanwalt Thomas Hemminghaus führt er seit 2021 die Kanzlei fort.
E-Mail: melle@werner-rae.de
Telefon: 0 52 26 / 99 44 - 20
Unsere Kanzlei in Spenge:
Poststraße 36 · 32139 Spenge
Tel: 0 52 25 / 87 83 - 0
Fax: 0 52 25 / 87 83 - 38
E-Mail: kanzlei@werner-rae.de
Kanzlei Melle/Bruchmühlen:
Spenger Straße 2 · 49328 Melle
Tel: 0 52 26 / 9 94 42 - 0
Fax: 0 52 26 / 9 94 42 - 29
E-Mail: melle@werner-rae.de